Tracea GmbH
1 – Geltungsbereich
Die Fahrradvermietung wird von der Firma Tracea Sàrl (CHE-452.942.213) durchgeführt. Die Allgemeinen Mietbedingungen sind integraler Bestandteil des Mietvertrags. Mit seiner Unterschrift erklärt der Mieter, dass er die vorliegenden Mietbedingungen gelesen hat und sie vorbehaltlos akzeptiert.
2 – Vertragsbeziehungen
Der Vertrag wird zwischen dem Kunden (dem Mieter) und der Firma Tracea Sàrl (dem Vermieter) geschlossen.
3 – Mindestalter / Führerschein
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die nicht von einem Erwachsenen begleitet werden, dürfen ein Leihfahrrad nur mit schriftlicher Einwilligung der Eltern oder des Erziehungsberechtigten mieten. Das gesetzliche Mindestalter für das Fahren eines E-Bikes mit einer Unterstützung von bis zu 25 km/h beträgt 16 Jahre bzw. 14 Jahre für Inhaber eines Führerscheins für Mopeds mit einem Hubraum von weniger als 50 cm³.
4 – Abholung des Fahrrads
Der Mieter übernimmt das Fahrrad in einwandfreiem und sauberem Zustand. Er ist verpflichtet, dessen Zustand – insbesondere den Zustand der Bremsen – unverzüglich und sorgfältig zu überprüfen und dem Vermieter etwaige Mängel oder Unregelmäßigkeiten umgehend zu melden. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Mieter die Verantwortung für die zum Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrrads vorhandenen Mängel und Unregelmäßigkeiten übernimmt.
5 – Rückgabe des Fahrrads
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad nach Ablauf der im Mietvertrag festgelegten Mietdauer an dem im Mietvertrag angegebenen Ort und während der Öffnungszeiten des Fremdenverkehrsamts von St-Cergue an den Vermieter zurückzugeben. Die Mietkosten für verspätet oder unsachgemäß zurückgebrachte Gegenstände sowie die daraus resultierenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters. Das Fahrrad und sämtliches vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Zubehör wie Schlüssel, Fahrradhelme und Ähnliches müssen bei der Rückgabe des Fahrrads vollständig und in einwandfreiem Zustand an den Vermieter zurückgegeben werden. Hat der Mieter das Fahrrad oder ein Zubehörteil verloren oder beschädigt, wird ihm dies in Rechnung gestellt.
6 – Haftung und Versicherung
Die Versicherung geht zu Lasten des Mieters. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags erklärt der Mieter, dass er über eine Privathaftpflichtversicherung verfügt und somit für die Risiken, die mit einer Fahrt auf einem Fahrrad oder E-Bike verbunden sind, ausreichend versichert ist. Die Haftpflichtversicherung erstreckt sich auch auf die Kosten für Schäden wie Gutachterkosten, Wertminderung oder Kosten im Zusammenhang mit Mietausfällen.
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter jeden entstandenen Schaden oder Verlust zu melden.
Der Mieter haftet für alle Schäden am Mietgegenstand und dessen Zubehör, die während der Mietdauer entstehen und auf Stürze, Vandalismus, Naturereignissen, unsachgemäßer Handhabung, Transportschäden sowie der unsachgemäßen oder zweckentfremdeten Nutzung dieser Gegenstände entstehen. Die Kosten für kleinere Schäden oder den Verlust von Ausrüstung werden dem Kunden direkt von Tracea Sàrl in Rechnung gestellt.
Der Mieter haftet für den Verlust oder Diebstahl des Mietgegenstands oder von Zubehör während der Mietdauer. Grundsätzlich muss das Fahrrad stets versichert sein. Jeder Verlust wird dem Mieter in Höhe des Wertes eines Ersatzartikels in Rechnung gestellt.
Gibt der Mieter das Fahrrad an einen Dritten weiter, haftet der Mieter grundsätzlich für alle Schäden oder Folgeschäden, die durch diesen Dritten verursacht werden.
7 – Beschädigung, Diebstahl und Verlust
Der Mieter erklärt, über eine Privathaftpflichtversicherung zu verfügen und somit für die Risiken, die mit einer Fahrt auf einem Fahrrad oder E-Bike verbunden sind, ausreichend versichert zu sein. Die Haftpflichtversicherung deckt auch die Kosten für Schäden ab, wie beispielsweise Gutachterkosten, Wertminderung oder Kosten im Zusammenhang mit Mietausfällen.
8 – Nutzung / Verbote
Der Mieter verpflichtet sich, die Straßenverkehrsordnung einzuhalten und das Fahrrad sachgemäß und sorgfältig zu benutzen. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch Fahrlässigkeit oder unsachgemäßen Gebrauch des Mietgegenstands entstehen und an diesem selbst oder an einem Gegenstand Dritter verursacht werden.
9 – Stornierungsbedingungen
Eine bestätigte Online-Reservierung kann bis zu 72 Stunden vor Mietbeginn kostenlos storniert oder geändert werden. Bei einer Stornierung weniger als 72 Stunden vor Mietbeginn besteht kein Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung.
10 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Nyon (VD).