ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – VERMIETUNG

ANWENDUNGSBEREICH

Die Fahrradvermietung wird von der Firma Monguidevtt.ch (CHE-485.829.948.) angeboten. Die Allgemeinen Mietbedingungen sind integraler Bestandteil des Mietvertrags. Mit seiner Unterschrift erklärt der Mieter, dass er die vorliegenden Mietbedingungen gelesen hat und sie vorbehaltlos akzeptiert.

VERTRAGLICHE BEZIEHUNGEN

Der Vertrag wird zwischen dem Kunden (dem Mieter) und dem Unternehmen Monguidevtt.ch (dem Vermieter) geschlossen.

ERFORDERLICHES MINDESTALTER / FÜHRERSCHEIN

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die nicht von einem Erwachsenen begleitet werden, dürfen ein Leihfahrrad nur mit schriftlicher Einwilligung der Eltern oder des Erziehungsberechtigten mieten. Das gesetzliche Mindestalter für das Fahren eines E-Bikes mit einer Unterstützung von bis zu maximal 25 km/h beträgt 16 Jahre bzw. 14 Jahre für Inhaber eines Mopedführerscheins für Mopeds mit einem Hubraum von weniger als 50 cm³.

ABHOLUNG DES FAHRRADS

Der Mieter übernimmt das Fahrrad in einwandfreiem und sauberem Zustand. Er ist verpflichtet, dessen Zustand – insbesondere den der Bremsen – unverzüglich und sorgfältig zu überprüfen und dem Vermieter etwaige Mängel oder Unregelmäßigkeiten umgehend zu melden. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Mieter die Verantwortung für die zum Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrrads vorhandenen Mängel und Unregelmäßigkeiten übernimmt.

RÜCKGABE DES FAHRRADS

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad nach Ablauf der im Mietvertrag festgelegten Mietdauer an dem im Mietvertrag angegebenen Ort und während der Öffnungszeiten des Fremdenverkehrsamts von St-Cergue an den Vermieter zurückzugeben. Die Mietkosten für verspätet oder unsachgemäß zurückgebrachte Gegenstände sowie die daraus resultierenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters. Das Fahrrad und sämtliches vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Zubehör wie Schlüssel, Fahrradhelme und Ähnliches müssen bei der Rückgabe des Fahrrads vollständig und in einwandfreiem Zustand an den Vermieter zurückgegeben werden. Hat der Mieter das Fahrrad oder ein Zubehörteil verloren oder beschädigt, wird ihm dies in Rechnung gestellt.

HAFTUNG UND VERSICHERUNG

Die Versicherung geht zu Lasten des Mieters. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags erklärt der Mieter, dass er über eine Privathaftpflichtversicherung verfügt und somit für die Risiken, die mit dem Fahren eines Fahrrads oder E-Bikes verbunden sind, ausreichend versichert ist. Die Haftpflichtversicherung erstreckt sich auch auf die Kosten für Schäden wie Gutachterkosten, Wertminderung oder Kosten im Zusammenhang mit Mietausfällen.

Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter jeden entstandenen Schaden oder Verlust zu melden.

Der Mieter haftet für alle Schäden am Mietgegenstand und dessen Zubehör, die während der Mietdauer entstehen und auf Stürze, Vandalismus, Naturgewalten, unsachgemäßer Handhabung, Transportschäden sowie der unsachgemäßen oder zweckentfremdeten Nutzung dieser Gegenstände. Die Kosten für kleinere Schäden oder den Verlust von Ausrüstung werden dem Kunden direkt von Monguidevtt.ch in Rechnung gestellt.

Der Mieter haftet für den Verlust oder Diebstahl des Mietgegenstands oder von Zubehör während der Mietdauer. Grundsätzlich muss das Fahrrad stets versichert sein. Jeder Verlust wird dem Mieter in Höhe des Wertes eines Ersatzgegenstands in Rechnung gestellt.

Gibt der Mieter das Fahrrad an einen Dritten weiter, haftet der Mieter grundsätzlich für alle Schäden oder Folgeschäden, die durch diesen Dritten verursacht werden.

SCHÄDEN, DIEBSTAHL UND VERLUST

Die Versicherung geht zu Lasten des Mieters. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags erklärt der Mieter, dass er über eine Privathaftpflichtversicherung verfügt und somit für die Risiken, die mit dem Fahren eines Fahrrads oder E-Bikes verbunden sind, ausreichend versichert ist. Die Haftpflichtversicherung erstreckt sich auch auf die Kosten für Schäden wie Gutachterkosten, Wertminderung oder Kosten im Zusammenhang mit Mietausfällen.

NUTZUNG / VERBOTE

Der Mieter verpflichtet sich, die Straßenverkehrsordnung einzuhalten und das Fahrrad sachgemäß und sorgfältig zu benutzen. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch Fahrlässigkeit oder unsachgemäßen Gebrauch des Mietgegenstands entstehen und an diesem oder an einem Gegenstand Dritter verursacht werden.

STORNIERUNG

Eine bestätigte Online-Reservierung kann bis zu 72 Stunden vor Mietbeginn kostenlos storniert oder geändert werden. Bei einer Stornierung weniger als 72 Stunden vor Mietbeginn besteht kein Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Nyon (VD).


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – GUIDING

ÄNDERUNG DES PROGRAMMS

Das Programm jedes Ausflugs auf der Website tracea.ch dient lediglich als Richtwert. tracea.ch ist bestrebt, sich daran zu halten, solange alle Voraussetzungen dafür gegeben sind und die Bedingungen für die Sicherheit und den reibungslosen Ablauf der Gruppe optimal sind, behält sich jedoch das Recht vor, das Programm je nach Wetterbedingungen, Geländeverhältnissen, Kondition und Leistungsniveau der Teilnehmer usw. anzupassen.

ZAHLUNG

Die Bezahlung des Ausflugs muss fristgerecht erfolgen. Jede Person oder Personengruppe, die eine Leistung gebucht hat und am Tag der Abreise nicht erscheint, muss dennoch den gesamten Betrag begleichen. Ebenso wird einem Teilnehmer, der nur einen Teil seiner Tour oder einer anderen Leistung bezahlt hat, die Teilnahme verweigert.

STORNIERUNG

Stornierung durch einen Kunden: Im Allgemeinen stellen schlammige oder verschneite Straßenverhältnisse oder schlechtes Wetter keinen triftigen Grund für eine Stornierung dar. Stornierungen aufgrund von schlechtem Wetter sind nicht möglich.
Stornierung durch einen Reiseleiter: Eine Stornierung ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Risiko für die Kunden zu hoch ist. In diesem Fall entstehen für keine der Parteien Kosten, und der Kurs oder die Tour wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

STORNIERUNG DURCH DEN KUNDEN

Bei einer Stornierung 30 bis 3 Tage vor der Tour: 50% der Gesamtkosten werden in Rechnung gestellt.
Bei einer Stornierung 72 Stunden oder weniger vor der Abfahrt werden 100% der Gesamtkosten in Rechnung gestellt.
Wird eine mehrtägige Reise 90 Tage oder weniger vor Reiseantritt storniert, werden die Anzahlung und der Restbetrag nur dann zurückerstattet, wenn der freie Platz durch einen anderen Kunden besetzt werden kann.

PREIS

Die auf der Website tracea.ch angegebenen Preise lauten in Schweizer Franken. Der Preis versteht sich inklusive Mehrwertsteuer pro Person. Bei der Anmeldung gilt der auf der Buchungsseite der gewählten Leistung angegebene Preis, vorbehaltlich eines Irrtums unsererseits.

VERSICHERUNG

Alle Teilnehmer an den von tracea.ch angebotenen Ausflügen tun dies auf eigene Verantwortung. tracea.ch lehnt jegliche Haftung im Falle eines Unfalls ab. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, über eine Haftpflichtversicherung zu verfügen. tracea.ch empfiehlt Ihnen zudem den Abschluss einer REGA-Versicherung.

Sie müssen über eine Reise- und Rücktransportversicherung sowie eine Krankenversicherung verfügen. Vergewissern Sie sich bei Ihrem Versicherer, dass Ihr Versicherungsvertrag das gewählte Reiseziel abdeckt und die Kosten für Rettungs- und Rücktransportmaßnahmen umfasst.
Bitte beachten Sie, dass die mit bestimmten Kreditkarten verbundene Versicherung Rettungsmaßnahmen nicht unbedingt abdeckt.

HAFTUNG

tracea.ch ist bestrebt, bei jeder Leistung die bestmöglichen Sicherheitsbedingungen und eine optimale Betreuung zu gewährleisten. Mountainbiken bleibt jedoch ein Risikosport, und die Berge sind eine gefährliche Umgebung. Indem Sie bei Ihrer Anmeldung die vorliegenden Nutzungsbedingungen akzeptieren, bestätigen Sie, dass Sie sich dieser Risiken voll und ganz bewusst sind, und Sie sowie Ihre Angehörigen verzichten auf jegliche Ansprüche und Rechtsverfolgungen gegenüber tracea.ch und seinen Partnern im Falle von Personenschäden, Todesfällen sowie Sachschäden.

Die Bilder auf der Website tracea.ch sind unverbindlich.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Nyon (VD).

 

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